Politische Vorgaben.

Rahmenbedingungen und Ziele der Energiewende.

Der Staat regelt die Energiewende mit einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die sowohl Versorger als auch Verbraucher betreffen, und gibt damit die Marschrichtung für sämtliche Maßnahmen vor. Darin geht es nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um Versorgungssicherheit, Effizienz und Datensicherheit. In Bezug auf die Stromversorgung gibt es für Deutschland drei große politische Ziele:

  1. Die Dekarbonisierung, also die Reduzierung von CO2-Emissionen,
  2. der Ausbau erneuerbarer Energien, und
  3. eine Steigerung der Energieeffizienz, um den Verbrauch zu minimieren.

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es eine Vielzahl an Regelungen. Folgende Gesetze und Verordnungen sind hierbei maßgeblich:

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das EnWG steckt grundsätzlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung in Deutschland ab und bildet sozusagen den gesetzlichen Überbau. Ziel ist die „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale“ leitungsgebundene Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff. Energieeffizienz, Klimaschutz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien sind ebenfalls Kernaspekte. Es regelt die Aufgaben der Energieversorger, den Netzzugang für Dritte, aber auch die Förderung erneuerbarer Energien, den Verbraucherschutz sowie die Aufsicht und Regulierung der Energiemärkte. Das EnWG stammt aus dem Jahr 1935 und wird regelmäßig an die neuen europarechtlichen Anforderungen angepasst, so zum Beispiel in 2023 durch das Messstellenbetriebsgesetz (siehe unten), das zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterscheidet. Vielen Verbrauchern dürfte vor allem §14a des Gesetzes vertraut sein, da dieser seit Jahresbeginn 2024 die verpflichtende Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen regelt.

Ferner regelt der §14d die „Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus“ und ist damit die Grundlage für die Netzausbauplanung der Verteilernetzbetreiber, also auch der ovag Netz GmbH, und somit auch des Netzausbaus.

Das EnWG richtet sich in erster Linie an die Marktpartner des Energiemarktes, also Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Auf diesem Gesetz basieren verschiedene Verordnungen und Festlegungen der Bundesnetzagentur, die für Letztverbraucher (Haushaltskunden und Unternehmen) von Relevanz sind. Die Festlegungen zur Umsetzung der Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen basieren zum Beispiel auf § 14a EnWG. Seit Jahresbeginn 2024 gelten diese für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher, Klimaanlagen und nicht-öffentliche Wallboxen. Sie regeln die Steuerbarkeit dieser Geräte und die damit verbundenen Reduzierungen der Netzentgelte.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Ziel des EEG ist es, den Anteil an Strom aus regenerativen Quellen bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Es regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Netz der Allgemeinen Versorgung sowie deren Vergütung: Produzenten von Ökostrom erhalten ab Inbetriebnahme ihrer Anlage eine gesetzlich geregelte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Strom, um die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und deren Ausbau zu fördern.

Das EEG regelt die Einspeisung und die Vergütung von erneuerbaren Energieanlagen und ist somit für Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - insbesondere Wind, Sonne oder Biomasse - von Relevanz, die von den gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisevergütungen profitieren können.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Betrieb von Messstellen für Strom und Gas in Deutschland. Es bildet die Grundlage für den Einsatz moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, die den Energieverbrauch digital erfassen und übermitteln. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Digitalisierung der Energiewende, indem es den sicheren, effizienten und diskriminierungsfreien Zugang zu Messdaten gewährleistet. Es umfasst Vorschriften zu den Verantwortlichkeiten der Messstellenbetreiber, den technischen Anforderungen an Messsysteme sowie den Datenschutz und die Datensicherheit. Durch das Gesetz zum Neustart der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz wesentlich angepasst, um die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Netzstabilität zu verbessern. Diese Anpassungen beinhalten erweiterte Regelungen zur Kompatibilität von Messsystemen und verstärkte Maßnahmen zur Förderung von intelligenten Stromnetzen und Energiemanagementsystemen.

Das MsbG richtet sich in erster Linie an die Messstellenbetreiber, insbesondere an die Betreiber von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Indirekt ist jeder Stromkunde, unabhängig ob Haushalts- oder Gewerbekunden von dem Regelwerk betroffen. Vor allem Kunden mit höherem Stromverbrauch sowie solche, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen betreiben, profitieren zunächst von einem Einbau eines intelligenten Messsystems. Dadurch wird ihr Energieverbrauch detailliert und transparent erfasst, was zu einer besseren Kontrolle und Optimierung ihres Verbrauchs führen kann. Der Einbau intelligenter Messsysteme soll sukzessive flächendeckend erfolgen. Unternehmen im Energiesektor müssen zudem sicherstellen, dass ihre Messsysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um den sicheren und effizienten Zugang zu Messdaten zu gewährleisten und die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat im November 2023 in Kraft und zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Deutschland bis 2030 signifikant zu reduzieren. Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Effizienzpläne erstellen, auditieren lassen und veröffentlichen. Ferner besteht die Verpflichtung, Abwärme zu vermeiden, zu melden und soweit möglich zu nutzen. Beträgt der Endenergieverbrauch eines Unternehmens mehr als 7,5 GWh pro Jahr sind zudem Energiemanagementsysteme verpflichtend und Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen zur Energieeinsparung zu erstellen. Behörden und Rechenzentren müssen zudem spezielle Vorgaben zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen.

Das EnEfG betrifft vor allem Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch. Auch für Behörden und Rechenzentren gibt es spezielle Vorgaben.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Durch finanzielle Anreize sollen Investitionen in solche Anlagen erhöht werden, da diese besonders effizient Strom und Wärme erzeugen.

Das KWKG ist relevant für Unternehmen und Investoren, die in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen investieren möchten. Durch finanzielle Anreize wird der Bau und Betrieb solcher Anlagen gefördert, was zu einer effizienteren Energieerzeugung führt.