Individuelle Netzentgelte.

Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 1 StromNEV

Für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bieten wir das Monatsleistungspreissystem an:

  • Abrechnung auf der Grundlage von Monatsleistungspreisen für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht (§ 19 Abs. 1 StromNEV)

Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bieten wir an:

  • Ermäßigtes indiv. Netzentgelt bei atypischer Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 u. 4)
  • Ermäßigtes indiv. Netzentgelt bei stromintensiver Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV)

Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bieten wir an:

  • Indiv. Netzentgelt für singulär genutzte Betriebsmittel (§ 19 Abs. 3 StromNEV)

Die StromNEV finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de