Kraft-Wärme-Kopplung.

Strom einspeisen mit einer KWK-Anlage.

Mit Blockheizkraftwerk (BHKW), Brennstoffzelle oder Anlagen mit Befeuerung aus Biomasse Strom einspeisen: Auf dieser Seite finden Sie Informationen, welche Angaben und Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer KWK-Anlage über unser Netzportal benötigen. Außerdem geben wir Ihnen einen thematischen Einstieg, wie die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gesetzlich gefördert und vergütet wird.


KWK-Anlage anmelden: Benötigte Unterlagen und Dokumente.

Während des Anmeldeprozesses über unser Netzportal fragen wir folgende Angaben und Dokumente zur Ihrem Blockheizkraftwerk, der Brennstoffzelle oder Biomasse-Anlage ab:

  • Persönliche Daten des Anlagenbetreibers
  • Technische Daten der anzumeldenden Anlage sowie zugehöriges technisches Datenblatt
  • Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit nach VDE-AR-N 4105:2018
  • Einheitenzertifikat für den integrierten NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105:2018
  • Lageplan der Erzeugungseinheit
  • Übersichtsschaltplan

Bei größeren Anlagen werden zudem weitere technische Dokumente benötigt, wie z.B. Unterlagen zum zentralen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz).

KWK-Einspeisevergütung und Entgelte nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Die Einspeisung mit einer KWK-Anlage wird gesetzlich gefördert. Dabei setzt sich die Vergütung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz aus drei Komponenten zusammen:

1. Zuschlag nach dem KWKG

Die Höhe des Zuschlags und die Dauer der Zahlung ergeben sich aus §§ 7-13 KWKG.

2. Entgelt für vermiedene Netznutzung

Das Entgelt für vermiedene Netznutzung ist in § 6 (4) KWKG in Verbindung mit § 18 der Stromnetzentgeltverordnung geregelt. Für Erzeugungsanlagen mit registrierender Leistungsmessung und viertelstündlicher Lastgangmessung gilt, dass sowohl die Vermeidungsleistung als auch die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen sind. Wobei die tatsächliche Vermeidungsleistung erst nach Abschluss eines Kalenderjahres ermittelt wird. Für Erzeugungsanlagen ohne registrierende und viertelstündliche Lastgangmessung wird hingegen nur die Vermeidungsarbeit berücksichtigt.

Als Anlagenbetreiber haben Sie bei uns eine Wahloption und können zwischen einer Berechnung auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren, welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen. Bitte senden Sie uns hierfür dieses Anschreiben zur Wahloption für vermiedene Netzentgelte ausgefüllt und unterschrieben an .

3. Üblicher Preis nach EEX für KWK-Anlagen

Bei KWK-Anlagen richtet sich die Höhe der Vergütung nach der jeweils anzuwendenden Gesetzesfassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Entsprechend gilt für KWK-Anlagen, die nach dem KWKG 2016 und KWKG 2020 vergütet werden, der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom des vorherigen Quartals an der Strombörse EEX in Leipzig. Für KWK-Anlagen, die nach dem KWK-Gesetz von 2012 vergütet werden, gelten weiterhin die Regelungen des KWKG 2012. Nach diesen ist es bei KWK-Anlagen bis 2.000 kW möglich, während des Förderzeitraums für die Stromerlöse den Wert des üblichen Preises anzunehmen.

Die jeweils relevanten gesetzlichen Regelungen des KWKG können Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz nachlesen unter: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.

Betreiberwechsel und Änderungen bei Bestandsanlagen.

Wechselt der Betreiber Ihrer Anlage oder wird diese baulich verändert, müssen diese Änderungen sowohl uns als Netzbetreiber als auch der Bundenetzagentur mitgeteilt werden. Weitere Infos und die passenden Ansprechpartner für die Durchführung von Änderungen finden Sie unter: Bestandsanlagen

KWK Einspeisung: Nützliche Links und Downloads.

Anmeldung von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsbereich:

Merkblatt für die Anmeldung

Anschlussvoraussetzungen:

Technische Mindestanforderungen und Voraussetzungen

Zertifizierte Elektrofachbetriebe:

Installateurverzeichnis

Messkonzepte für EEG- und KWK-Anlagen:

Messkonzepte

Einspeisemanagement / Netzregulierung:

Redispatch 2.0

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur:

Marktstammdatenregister

Vermiedene Netznutzung:

Anschreiben zur Wahloption für vermiedene Netzentgelte

Zuständigkeit ovag Netz:

Unser Netzgebiet

Strom einspeisen außerhalb unseres Netzgebiets:

Zuständigen Netzbetreiber finden

KWK-Einspeisung FAQ.

Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Wie wird die Einspeisevergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ermittelt?

Bei KWK-Anlagen richtet sich die Höhe der Vergütung nach der jeweils anzuwendenden Gesetzesfassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Entsprechend gilt für KWK-Anlagen, die nach dem KWKG 2016 und KWKG 2020 vergütet werden, der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom des vorherigen Quartals an der Strombörse EEX in Leipzig. Für KWK-Anlagen, die nach dem KWK-Gesetz von 2012 vergütet werden, gelten weiterhin die Regelungen des KWKG 2012. Nach diesen ist es bei KWK-Anlagen bis 2.000 kW möglich, während des Förderzeitraums für die Stromerlöse den Wert des üblichen Preises anzunehmen.

Wie entscheidend ist der Energieträger, der bei der Wärme- und Stromerzeugung zum Einsatz kommt?

Nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz kann für eine KWK-Anlage eine staatliche Förderung für die Anschaffung beantragt werden. Werden zur Befeuerung der Anlage regenerative Energieträger verwendet, kann die Anlage zusätzlich auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) förderbar sein. Entscheidend für die Genehmigung einer Förderung ist hierbei u.a. der Zeitpunkt der Antragstellung. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass der Förderantrag vor der Anschaffung der Anlage gestellt wird.

Ab wann zahlt der Stromnetzbetreiber den KWK-Zuschlag für den eingespeisten Strom meines BHKWs?

Der KWK-Zuschlag wird bereits ab dem ersten Tag der Erstaufnahme des Dauerbetriebs gezahlt.

Ab welcher Anlagengröße und zu welchem Zeitpunkt bin ich verpflichtet, eine Meldung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben?

Jedes BHKW muss beim BAFA registriert werden. Die Meldung sollte dabei zeitnah zur Inbetriebnahme geschehen.

Muss ich meine KWK-Anlage auch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren?

Neue KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2017 müssen auch im Marktstammdatenregister registriert werden. Dies sollte spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten:

  1. Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen).
  2. Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person
    sein als Sie selbst.).
  3. Sie registrieren die KWK-Anlage. Dabei ist jeder Generator einzeln als „Einheit“ zu registrieren.

Weitere Infos hierzu erhalten Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter: Registrierungshilfe für KWK-Anlagen

Übrigens: Der Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entbindet Anlagenbetreiber nicht davon, ihre KWK-Anlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Solange im Marktstammdatenregister keine Anmeldung erfolgt, bzw. die notwendigen Angaben für die Registrierung nicht übermittelt werden, verringert sich die Höhe der Zuschlagszahlung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz um 20 Prozent.