Kundenanlagen / Mieterstrom.

Informationen zu Messkonzepten und Mieterstrommodell.

In der Welt der dezentralen Energieversorgung spielen Kundenanlagen und das Mieterstrommodell eine zunehmend wichtige Rolle. Sie ermöglichen es, erneuerbare Energie direkt dort zu nutzen, wo sie erzeugt wird – in Wohngebäuden, Quartieren und Gewerbeeinheiten. Eine zentrale Herausforderung bei der Umsetzung solcher Modelle ist jedoch die korrekte Erfassung, Zuordnung und Abrechnung der erzeugten und verbrauchten Energiemengen. Hier kommen spezielle Messkonzepte ins Spiel, die eine transparente und gerechte Verteilung der Kosten und Erlöse gewährleisten.

Auf dieser Website haben wir für Sie alles zusammengefasst, was Sie über den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen sowie zum Mieterstrommodell wissen müssen. Wenn Sie die Erstellung einer Marktlokation für Ihre Kundenanlage oder Mieterstrom beantragen möchten, ist dies einfach über unser Online-Formular möglich.

Mess- und Abrechnungskonzepte für Kundenanlagen und Mieterstrom.

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen die verschiedenen Messkonzepte für Kundenanlagen und das Mieterstrommodell vor. Wir erläutern Ihnen grafisch, wie diese Konzepte funktionieren. Ziel ist es, Ihnen ein Verständnis für die technischen Grundlagen zu vermitteln und Ihren Elektrofachbetrieb bei der Auswahl und Implementierung des für Ihre Bedürfnisse optimalen Messkonzepts zu unterstützen. Zur Minimierung potenzieller bilanzieller Ungenauigkeiten und sofern technisch umsetzbar, empfiehlt sich ein Messkonzept mit zwei Sammelschienen, da dies ein genaueres Modell darstellt. Die Alternative hierzu ist das so genannte Summenzähler-Modell.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist eine Form der Kundenanlage. Sie wird nach §42b EnWG geregelt. Ein Mieterstromzuschlag kann nicht geltend gemacht werden. Betreiber von GGV-Anlagen können den in der Anlage erzeuten Strom an die Mieter des Gebäudes verkaufen. Wenn die Anlage nicht den gesamten Strombedarf der Mieter in dem Gebäude abdeckt, werden die Mieter von einem Lieferanten Ihrer Wahl mit Strom versorgt.  Dazu müssen die Mieter einen Vertrag mit dem Stromlieferanten ihrer Wahl abschließen. Zusätzlich muss ein GGV-Vertrag zwischen dem Mieter und dem GGV-Betreiber abgeschlossen werden. Die Voraussetzung für die Umsetzung einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist, dass alle Mieter, die von der Anlage versorgt werden möchten - und die Erzeugungsanlage selbst - Lastganggemessen werden. Zum Beispiel durch ein intelligentes Messsystem. 

Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Mess- und Abrechnungskonzepte stellen die schematische Anordnung der Messpunkte dar. Bei der Installation sind die gültigen VDE-Vorschriften, Anwendungsregeln und die jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten. Weitere Beispiel-Konzepte sind in Vorbereitung und werden in Kürze ergänzt. Bei Fragen setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit der ovag Netz GmbH in Verbindung.

Messkonzepte für Kundenanlagen:

Messkonzept MKA1 - Kundenanlage mit einer Sammelschiene und einem Erzeugungsanlagentyp + optionalem Speicher

Für den Netzbetreiber relevante Zähler (TAB konforme Zählerplätze sind vorzusehen):

  • Z1/Z2: Zähler für Bezug und Lieferung
  • Z3: Zähler für die Erzeugung
  • Znf: Zähler für die Mieter, welche nicht von der Kundenanlage versorgt werden. 

Für den Netzbetreiber nicht relevante Zähler:

  • Znm: Zähler für die Mieter, welche vom Kundenanlagenbetreiber versorgt werden.

Berechnungsformeln:

  • Einspeisung: WENN((Z1-Znf)≥0;Z2;Z2+Znf-Z1)
  • Bezug der Kundenanlage: WENN((Z1-Znf)≥0;Z1-Znf;0)
  • Bezug Znf: Znf
  • Selbstverbrauch: WENN((Z1-Znf)≥0;Z3-Z2;Z3-Z2-Znf+Z1)

* EZA: Erzeugungsanlage

Messkonzept MK2 - Kundenanlage mit separater Sammelschiene und einem Erzeugungsanlagentyp + optionalem Stromspeicher

Für den Netzbetreiber relevante Zähler (TAB konforme Zählerplätze sind vorzusehen):

  • Z1/Z2: Zähler für Bezug und Lieferung
  • Z3: Zähler für die Erzeugung
  • Znf: Zähler für die Mieter, welche nicht von der Kundenanlage versorgt werden.

Für den Netzbetreiber nicht relevante Zähler:

  • Znm: Zähler für die Mieter, welche vom Kundenanlagenbetreiber versorgt werden.

Berechnungsformeln:

  • Einspeisung: Z2
  • Bezug der Kundenanlage: Z1
  • Bezug Znf: Znf
  • Selbstverbrauch: Z3-Z2

* EZA: Erzeugungsanlage

Messkonzepte für Mieterstrom:

Messkonzept MMS1 - Mieterstrommodell mit einer Sammelschiene + optionalem Stromspeicher

Für den Netzbetreiber relevante Zähler (TAB konforme Zählerplätze sind vorzusehen):

  • Z1/Z2: Zähler für Bezug und Lieferung
  • Z3: Zähler für PV-Anlage
  • Znf: Zähler für die Mieter, welche nicht von der Kundenanlage versorgt werden.

Für den Netzbetreiber nicht relevante Zähler:

  • Znm: Zähler für die Mieter, welche vom Kundenanlagenbetreiber versorgt werden.

Berechnungsformeln:

  • Einspeisung: WENN((Z1-Znf)≥0;Z2;Z2+Znf-Z1)
  • Bezug der Kundenanlage: WENN((Z1-Znf)≥0;Z1-Znf;0)
  • Bezug Znf: Znf
  • Selbstverbrauch: WENN((Z1-Znf)≥0;Z3-Z2;Z3-Z2-Znf+Z1)

* EZA: Erzeugungsanlage

Messkonzept MMS2 - Mieterstrommodell mit separater Sammelschiene + optionalem Stromspeicher

Für den Netzbetreiber relevante Zähler (TAB konforme Zählerplätze sind vorzusehen):

  • Z1/Z2: Zähler für Bezug und Lieferung
  • Z3: Zähler für die PV-Anlage
  • Znf: Zähler für die Mieter, welche nicht von der Kundenanlage versorgt werden.

Für den Netzbetreiber nicht relevante Zähler:

  • Znm: Zähler für die Mieter, welche vom Kundenanlagenbetreiber versorgt werden.

Berechnungsformeln:

  • Einspeisung: Z2
  • Bezug der Kundenanlage: Z1
  • Bezug Znf: Znf
  • Selbstverbrauch: Z3-Z2

* EZA: Erzeugungsanlage

Messkonzept MVSZ - Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler
Skizze für Messkonzept für Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler


Für den Netzbetreiber relevante Zähler:
(TAB konforme Zählerplätze sind vorzusehen)
Z1/Z2: virtueller Zähler für Bezug und Lieferung
Z3/Z4: Zähler für die Erzeugungsanlage
Znf: Zähler für die Mieter welche nicht von der Kundenanlage versorgt werden.
Znm: Zähler für die Mieter welche vom Kundenanlagenbetreiber versorgt werden.

Berechnungsformeln:
Einspeisung (Z2): WENN(Z4-ΣZnm>0;Z4-ΣZnm;0)
Bezug der Kundenanlage (Z1): Z3+WENN(ΣZnm-Z4>0;ΣZnm-Z4;0)
Bezug Znf: Znf
Selbstverbrauch: Z4-WENN(Z4-ΣZnm>0;Z4-ΣZnm;0)

Stand: 10.04.2024

Messkonzepte für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): 

Messkonzept Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Skizze für das Messkonzept für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung GGV


Für den Netzbetreiber relevante Zähler:
(TAB konforme Zählerplätze sind vorzusehen)
Z1/Z2: Zähler für die Erzeugungsanlage
Znf: Zähler für die Mieter welche nicht von der Kundenanlage versorgt werden.
Znm: Zähler für die Mieter welche vom Kundenanlagenbetreiber versorgt werden.

Berechnungsformeln dynamische Verteilung:

Einspeisung: WENN(Z2-ΣZnm>0;Z2-ΣZnm;0)
Bezug Z1: Z1
Bezug Znf: Znf
Selbstverbrauch gesamt: Z2-WENN(Z2-ΣZnm>0;Z2-ΣZnm;0)
Netzbezug Znm: WENN(ΣZnm>0;(Znm/ΣZnm)*(WENN(ΣZnm>Z2;ΣZnm-Z2;0));0)
EZA-Bezug Znm: WENN(ΣZnm>0;(Znm/ΣZnm)*(WENN(ΣZnm>Z2;Z2;ΣZnm));0)

Stand: 25.06.2024


FAQ zu den Kundenanlagen / Mieterstrom.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Kundenanlagen und Mieterstrom haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was versteht man unter einer Kundenanlage?

Eine Kundenanlage bezeichnet im Energiebereich ein elektrisches Versorgungsnetz, das sich im Eigentum eines Kunden befindet und ausschließlich der Versorgung von Verbrauchsanlagen innerhalb eines räumlich zusammenhängenden Gebiets dient, wie beispielsweise eines Industrieareals, eines Bürokomplexes oder eines Wohnquartiers. Dieses Netz ist technisch gesehen Teil des öffentlichen Stromnetzes, wird aber privat betrieben und versorgt die darin liegenden Verbrauchsstellen direkt mit Strom, ohne dass dieser über das öffentliche Stromnetz des lokalen Verteilnetzbetreibers geleitet wird.

Der Betreiber einer Kundenanlage ist für den Betrieb, die Wartung und die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsstandards verantwortlich. Der Strom kann dabei sowohl von externen Lieferanten bezogen als auch durch eigene Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, produziert werden. Kundenanlagen ermöglichen es, Energieeffizienz und -autarkie zu steigern, indem sie den direkten Verbrauch selbst erzeugten Stroms vor Ort fördern und Energieverluste durch lange Transportwege minimieren.

Was ist ein Mieterstromprojekt?

Ein Mieterstromprojekt ermöglicht es Bewohnern eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage, direkt vor Ort erzeugten Strom zu nutzen. Typischerweise wird der Strom durch erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gebäudes erzeugt. Das Ziel eines Mieterstromprojekts ist es, den Mietern diesen Strom zu einem günstigeren Preis als dem üblichen Tarif des lokalen Energieversorgers anzubieten, während gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch erhöht wird.

In einem Mieterstrommodell wird der erzeugte Strom primär den Bewohnern des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden. Die Abrechnung und Verteilung des Stroms erfolgt durch den Betreiber des Mieterstromprojekts, der oft der Eigentümer des Gebäudes, eine Energiegenossenschaft oder ein spezialisierter Energieversorger ist.

Was ist eine Drittbelieferung?

Unter Drittbelieferung versteht man die Belieferung eines Pächters innerhalb einer Kundenanlage durch einen anderen Lieferanten, den der Pächter selbst auswählt, anstelle des Betreibers der Kundenanlage.

Was ist mit Summenzähler-Modell gemeint?

Beim Summenzählermodell werden alle Stromkunden über Einzelzähler und die Erzeugungsmessung der Erzeugungsanlage an eine gemeinsame Sammelschiene angeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob die einzelnen Kunden die Kundenanlage nutzen wollen oder von einem Dritten beliefert werden. Der Messstellenbetrieb dieses Zählers muss durch einen grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) erfolgen.

Was ist das Zwei-Sammelschienen Modell?

Beim Zwei-Sammelschienen-Modell werden die Mieter, die nicht aus der Kundenanlage versorgt werden wollen, direkt an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen. Diese müssen dann nicht wie beim Summenzählermodell rechnerisch in das Netz aufgenommen werden.

Was sind Untermessungen?

Unter Untermessungen sind die Messungen der einzelnen Mieter zu verstehen. Die Untermessungen werden hinter oder unter dem Summenzähler / Übergabemessung angeschlossen.

Darf ein Kunde innerhalb einer Kundenanlage seinen Energielieferanten frei wählen?

Ja, grundsätzlich ist die freie Wahl des Energielieferanten innerhalb einer Kundenanlage zulässig. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Stromliefervertrag direkt an den Mietvertrag gekoppelt ist. In diesem Fall darf der Vermieter diese Verknüpfung nur in Ausnahmefällen vornehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter: Mieterstrom

Darf ich als Mieter in einer Kundenanlage eine eigene Erzeugungsanlage installieren, z.B. ein Balkonkraftwerk?

Die meisten Kundenanlagenbetreiber lassen dies in der Regel nicht zu, da dies zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Abrechnung und Bilanzierung mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen ist, führen kann. In jedem Fall ist eine solche Installation mit dem Kundenanlagenbetreiber und dem Netzbetreiber abzustimmen.

Was muss getan werden, wenn ein Mieter sich einen Dritten Lieferanten suchen möchte?

Um einen Drittlieferanten wählen zu können, muss die Messstelle entweder von einem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) übernommen werden. Gegebenenfalls ist ein Zählerwechsel erforderlich. Der Wechsel muss dem Netzbetreiber mit dem entsprechenden Wechselformular mitgeteilt werden. Das Formular finden Sie hier.
Beim 2-Sammelschienenmodell muss zusätzlich ein Elektriker den technischen Wechsel vorbereiten.

Was ist beim Anschluss von Kundenanlagen zu beachten?

Bei der Beantragung des Anschlusses ist dem Netzbetreiber mitzuteilen, dass Untermessungen für Mieter vorgesehen sind. Das richtige Messkonzept kann direkt ausgewählt werden.

Ist bereits bekannt, dass es fremdversorgte Mieter geben wird, können Sie uns dies über unser Online-Formular mitteilen.

Was ist der Unterschied zwischen einer GGV oder einer normalen Kundenanlage bzw. Mieterstromanlage?

Bei der normalen Kundenanlage oder auch Mieterstromanlage werden die Mieter vollumfänglich von dem Kundenanlagenbetreiber mit Strom versorgt.   Bei einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung suchen sich die Mieter einen eigenen Lieferanten, der Sie mit Strom versorgt, wenn die GGV-Anlage nicht genug Energie erzeugt.
Ein Zähler mit Lastgangmessung ist für alle Mieter, die von der Erzeugungsanlage versorgt werden, zwingend erforderlich. 

Was ist der Unterschied zwischen einer GGV und dem virtuellen Summenzählermodell?

Bei einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung suchen sich die Mieter einen eigenen Lieferanten, der Sie mit Strom versorgt, wenn die GGV-Anlage nicht genug Energie erzeugt.
Bei dem virtuellen Summenzählermodell versorgt der Anlagenbetreiber die Mieter vollumfänglich mit Energie. 

Brauche ich für das virtuelle Summenzählermodell digitale Stromzähler mit Lastgangmessung, wie z. B. ein Intelligentes Messsystem (iMSys)?

Ja, ein Zähler mit Lastgangmessung ist für alle Mieter, welche von der Erzeugungsanlage versorgt werden, zwingend erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen dem Mieterstrommodell und einer Kundenanlage?

Bei der Mieterstromanlage erhält der Mieterstromanlagenbetreiber eine zusätzliche Förderung nach §21 Abs.3 EEG. Eine Kundenanlage erhält diesen Zuschlag nicht. Hier ist allerdings der bürokratische Aufwand geringer.

Was macht die GGV-Anlage so attraktiv?

Bei der GGV-Anlage muss der Anlagenbetreiber die Mieter nicht vollumfänglich mit Energie versorgen. Dadurch fällt ein großer Teil an bürokratischem Aufwand weg.

Wer kann mich zu den verschiedenen Modellen beraten? Welches Modell ist am wirtschaftlichsten für mich?

Als Netzbetreiber können wir keine individuelle Beratung zu den verschiedenen Modellen anbieten. Für Informationen zur Wirtschaftlichkeit wenden Sie sich bitte an einen Energieberater oder andere spezialisierte Stellen.