Solarstrom einspeisen.
PV-Anlage anmelden.
Sie möchten Solarstrom einspeisen und Ihre Photovoltaikanlage anmelden? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Auf dieser Website haben wir alle Informationen zusammengefasst, die Sie für die Planung und Anmeldung Ihrer Solaranlage und den Anschluss an das Stromnetz benötigen. Wenn Sie schon wissen, wie alles funktioniert, können Sie ganz einfach in unserem Netzportal Ihre PV-Anlage anmelden oder bei größeren Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp eine Vorabanfrage stellen.
Aufgrund der großen Anzahl an aktuell eingehenden Anmeldungen kann es zu einer Bearbeitungszeit von ca. sechs bis maximal acht Wochen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Solarstrom der PV-Anlage einspeisen im Überblick:
- Photovoltaikanlage anmelden – zur Inbetriebnahme in acht Schritten
- Anmeldeprozess: Checkliste für das Einspeisen von Solarstrom
- Balkonkraftwerk und Mini-PV-Anlagen: Stecker Solaranlage anmelden
- Betreiberwechsel und Änderungen bei Bestandsanlagen
- Vermarktung von EEG-Neuanlagen nach dem :
- PV-Anlage anmelden: Nützliche Links und Downloads Infos
- Solarstrom einspeisen FAQ
Photovoltaikanlage anmelden – zur Inbetriebnahme in acht Schritten:
Unser 8-Schritte-Fahrplan bietet Ihnen Orientierung bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage. In diesem werden alle relevanten Themen skizziert – von A wie Antragstellung bis Z wie Zahlung der Einspeisevergütung.
1. Anmeldung der PV-Anlage im Netzportal
Eine Anmeldung erfolgt durch den zukünftigen Anlagenbetreiber oder den Elektrofachbetrieb im Netzportal der ovag Netz GmbH. Über die Kachel Erzeugungsanlagen wird man Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geleitet. Eine Übersicht zu den im Prozess benötigten Unterlagen finden Sie auch in unserer Checkliste Solarstrom einspeisen.
2. Bestätigung der Anmeldung und Überprüfung der Einspeisemöglichkeiten
Ist die Anmeldung über das Netzportal abgeschlossen, erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die im Netzportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Danach prüfen wir die Anschlussmöglichkeit am nächsten Netzverknüpfungspunkt. Spricht technisch nichts dagegen, erhalten Sie von uns ein Zustimmungsschreiben per E-Mail. In dieser erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Ablauf sowie das Inbetriebsetzungsprotokoll für PV-Anlagen, welches für die weiteren Prozessschritte erforderlich ist
3. Meldung der Fertigstellung durch den Elektrofachbetrieb
Nach der Montage der PV-Anlage und dem Neu-/Umbau der Zähleranlage meldet Ihr Elektrofachbetrieb die Fertigstellung über das Installateur-Portal in Form eines Inbetriebsetzungsauftrages. Dieser Inbetriebsetzungsauftrag ist auch erforderlich, wenn bereits ein geeigneter Stromzähler bzw. eine geeignete Messeinrichtung vorhanden ist. Wenn wir als Messstellenbetreiber für Sie zuständig sind und ein Wechsel der Messeinrichtung erforderlich ist, erhält Ihr Elektrofachbetrieb eine E-Mail, dass der Inbetriebsetzungsauftrag zur Terminierung freigegeben ist und ein Termin zum Zählertausch vereinbart werden kann.
4. Terminierung und Austausch des Stromzählers
Der Elektrofachbetrieb meldet sich selbständig bei der Disposition der ovag Netz GmbH (termin@ovag-netz.de, 060318219033) und vereinbart einen Termin zum Austausch des Stromzählers. Gemeinsam mit dem Elektrofachbetrieb nimmt der Monteur der ovag Netz GmbH dann Ihre Zähleranlage in Betrieb, sofern die Zähleranlage den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) entspricht.
5. Einsendung des Inbetriebsetzungsprotokolls
Ist die Inbetriebnahme erfolgreich, senden Sie bitte an die ovag Netz GmbH das von Ihnen und Ihrem Elektrofachbetrieb unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll an inbetriebsetzungsprotokoll@ovag-netz.de.
Hinweis: Das Inbetriebsetzungsprotokoll befindet sich im Anhang des Zustimmungsschreibens.
6. Anmeldung im Marktstammdatenregister
Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage und ggf. den Stromspeicher als separate Einheit zusätzlich auf der Website des gesetzlichen Marktstammdatenregisters (MaStR) registrieren. Alle weiteren Infos dazu finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.marktstammdatenregister.de
Die ovag Netz GmbH erhält vom Marktstammdatenregister die für den Kunden gemeldeten Daten automatisiert zur Prüfung. Abweichungen zu den bereits bei der ovag Netz GmbH erfassten Daten werden von der ovag Netz GmbH an das Marktstammdatenregister zurückgemeldet. Unsere Kunden erhalten dann eine Mitteilung vom Marktstammdatenregister. In der Regel besteht die Rückmeldung in Änderungsvorschlägen, die Sie per Klick annehmen oder ablehnen können.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie im Marktstammdatenregister andere Daten eintragen als im Anmelde- und Montageprozess, führt dies zu Abweichungen und Korrekturmeldungen, die den Prozessablauf verzögern. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen zum Anlagenbetreiber. Achten Sie daher von Anfang an besonders auf die korrekte Benennung des (wirtschaftlichen) Anlagenbetreibers. Weisen Sie auch Ihren Elektrofachbetrieb darauf hin, sofern dieser die Meldung für Sie vornimmt.
7. Abschluss der Registrierung und Bestätigung der PV-Anlage
Wenn die PV-Anlage in Betrieb ist und die vorangegangenen Schritte erfolgreich abgeschlossen wurden, erhalten Sie von der ovag Netz GmbH eine E-Mail mit der Bitte um die finale Anmeldung/Registrierung in unserem Netzportal. In dieser E-Mail befindet sich ein Link, der Sie direkt zur Registrierung leitet. Dort können Sie sich dann die Bestätigung zur PV-Anlage abrufen – einen Einspeisevertrag erhalten Sie nicht. Bitte prüfen Sie die Angaben in der Bestätigung sorgfältig. In Verbindung mit der Bestätigung erfragt die ovag Netz GmbH weitere Daten rund um die Abrechnung, wie unter anderem die steuerliche Behandlung und Ihre Bankverbindung.
8. Einrichtung des Vergütungskontos und Abschlagsplan
Sobald die finale Anmeldung Ihrer Anlage in unserem Netzportal abgeschlossen ist, baut die ovag Netz GmbH das Vergütungskonto auf. Nach Einrichtung des Vergütungskontos erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Darin informiert die ovag Netz GmbH über den zukünftigen Abschlagsplan, der Ihnen die monatlichen Auszahlungsbeträge für das laufende Jahr aufzeigt. Sofern seit dem Datum der gesetzlichen Inbetriebnahme bereits Zeiträume ohne Auszahlung aufgelaufen sind, erhalten Sie zum ersten Auszahlungstermin eine Nachzahlung.
Tipp: Bitte prüfen Sie auch regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs, ob Nachrichten möglicherweise dort gelandet sind.
Anmeldeprozess: Checkliste für das Einspeisen von Solarstrom.
Während des Anmeldeprozesses in unserem Netzportal benötigen wir von Ihnen einige Informationen und Unterlagen. Anhand unserer Checkliste können Sie sich vorab ein Bild machen, welche Dokumente erforderlich sind und woher Sie diese bekommen.
Unterlagen | Woher kommt das Dokument? | Wer ist zuständig? |
---|---|---|
Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandorts | Online-Kartendienst, wie z. B.: www.geoportal.hessen.de | Anlagenbetreiber1 und Elektrofachbetrieb |
Übersichtsschaltplan der elektrischen Anlage mit sämtlichen Erzeugungsanlagen |
Elektrofachbetrieb | Elektrofachbetrieb |
Technische Datenblätter der Anlage | Hersteller | Elektrofachbetrieb |
Einheitenzertifikat für Wechselrichter und integrierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nach aktueller VDE-AR-N 4105 |
Hersteller | Elektrofachbetrieb |
Unterlagen | Woher kommt das Dokument? | Wer ist zuständig? |
---|---|---|
Bestätigung zur Erzeugungsanlage | ovag Netz GmbH (Nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungprotokolls) |
Anlagenbetreiber1 |
Meldung der Fertigstellung durch den Elektrofachbetrieb |
Elektrofachbetrieb | ovag Netz GmbH |
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher | ovag Netz GmbH (Anlage aus der Anschlusszusage)) |
Elektrofachbetrieb und Anlagenbetreiber1 |
Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister2 | Marktstammdatenregister2 | Anlagenbetreiber1 |
1 Anlagenbetreiber: i.d.R. Sie
2 Informationen dazu finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de
Betreiberwechsel und Änderungen bei Bestandsanlagen.
Wechselt der Betreiber Ihrer Anlage oder wird diese baulich verändert, müssen diese Änderungen sowohl uns als Netzbetreiber als auch der Bundenetzagentur mitgeteilt werden. Weitere Infos und die passenden Ansprechpartner für die Durchführung von Änderungen finden Sie unter: Bestandsanlagen
Balkonkraftwerk und Mini-PV-Anlagen: Stecker Solaranlage anmelden.
Bei der Planung und der Anschaffung eines Balkonkraftwerks sind im Vorfeld zwei wesentliche Punkte zu beachten:
- Das Balkonkraftwerk ist über das Marktstammdatenregister zu registrieren.
- Falls ein Zählerwechsel notwendig ist, erhalten Sie automatisch einen Terminvorschlag.
Bitte beachten Sie, dass bei Installation eines Steckersolargeräts/Balkonanlage die Anlage laut EEG/Solarpaket der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet werden muss und somit keine Vergütung erhält.
Falls Sie für die Anlage eine Vergütung erhalten möchten, so ist diese vollumfänglich über unser Netzportal anzumelden und verliert gleichzeitig den Status als Steckersolargerät.
Informationen zum Anschluss von Steckerfertigen PV-Anlagen (Steckersolargeräten) finden Sie unter anderem auf der Internetseite des VDE.
Vermarktung von EEG-Neuanlagen nach dem :
Seit dem müssen Anlagenbetreiber, die neue EEG-Anlagen in Betrieb nehmen, eine Veräußerungsform für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms auswählen. Die bisherige automatische Zuordnung zur EEG-Förderung entfällt. Wenn keine Veräußerungsform gewählt wird, erfolgt die Zuordnung zur „unentgeltlichen Abnahme“, was bedeutet, dass keine Vergütung für den eingespeisten Strom gezahlt wird. Der Wechsel der Veräußerungsform von Strom aus erneuerbaren Energien ist im § 21c EEG geregelt. Weitere Infos zur Vermarktung von EEG-Neuanlagen und zu späteren Anpassungen der Jahresabschläge finden Sie auch auf unserer Website unter: Vergütung
PV-Anlage anmelden: Nützliche Links und Download-Infos.
Checkliste für die Anmeldung einer PV-Anlage: | |
Anschlussvoraussetzungen: | |
Gesetzlicher Nachweis: | Erklärung zur gesetzlichen Inbetriebnahme einer Solarstromerzeugungsanlage |
Zertifizierte Elektrofachbetriebe: | |
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur: | |
Zuständigkeit ovag Netz: | |
Strom einspeisen außerhalb unseres Netzgebiets: |
Solarstrom einspeisen FAQ – Häufig gestellte Fragen.
Ab welcher Größe ist eine Photovoltaikanlage anmeldepflichtig?
Unabhängig der Anlagengröße muss jede Photovoltaikanlage, für die eine Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz vorgesehen ist, vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem gibt es eine Meldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. In diesem müssen alle Stromerzeugungsanlagen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden.
Sollte ich den Strom einer Photovoltaikanlage selbst nutzen oder ins Netz einspeisen?
Zu der Beantwortung dieser Frage empfehlen wir Ihnen, einen Energieberater hinzuzuziehen. Je nach den individuellen Gegebenheiten und Ihrem Gebäudestandard kann es sinnvoll sein, den erzeugten Solarstrom möglichst direkt in Ihrem eigenen Haushalt selbst zu nutzen. Dies kann insbesondere interessant sein, wenn Ihre PV-Anlage weitere Verbraucher – wie z.B. Elektroauto oder Wärmepumpe – mit versorgen kann.
Kann der eigene Solarstrom nicht direkt oder nur bedingt vor Ort genutzt werden – z.B. durch fehlende Speichermöglichkeiten – besteht auch die Möglichkeit, mit einer Einspeisung Zusatzeinahmen zu erwirtschaften. Mehr Infos hierzu finden Sie auf unserer Website unter: Vergütung
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung meiner PV-Anlage beim Netzbetreiber?
Unsere Checkliste für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bietet Ihnen eine Hilfestellung, welche Dokumente benötigt werden und woher Sie diese bekommen.
Während des Anmeldeprozesses in unserem Netzportal fragen wir folgende Informationen und Anmeldeunterlagen ab:
- Persönliche Daten des Anlagenbetreibers
- Technische Daten der PV-Anlage
- Datenblatt PV-Module
- Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit des Wechselrichters nach VDE-AR-N 4105:2018
- Einheitenzertifikat für den integrierten NA-Schutz des Wechselrichters nach VDE-AR-N 4105:2018
- Lageplan der Erzeugungseinheit
- Übersichtsschaltplan
Darüber hinaus sind je nach Anlagengröße weitere technische Dokumente erforderlich, wie z.B. Unterlagen zum zentralen Netz- und Anlagenschutz-Schutz (NA-Schutz).
Für meine PV-Anlage endet die EEG-Vergütung – was kann ich tun?
Wenn die EEG-Vergütung für Ihre Photovoltaikanlage endet, gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) zwei Möglichkeiten:
- Sie beantragen eine Auffangförderung. Mit dieser kann der Strom weiterhin eingespeist werden, allerdings zu deutlich veränderten Bedingungen.
- Sonstige Direktvermarktung bzw. Verkauf Ihres Stroms an einen Dritten.
Was muss ich beachten, wenn ich den Strom meiner PV-Anlage zukünftig selbst nutzen und nicht mehr einspeisen möchte?
Wenn Sie Ihren Strom zukünftig selbst nutzen möchten, können Sie uns diese Änderung einfach mitteilen. Weitere Infos hierzu sowie die passenden Ansprechpartner finden Sie unter: Bestandsanlagen
Was muss ich beachten, wenn ich ein Gebäude mit einer PV-Anlage kaufen möchte?
Wenn Sie ein Gebäude mit einer PV-Anlage übernehmen, muss ein Betreiberwechsel durchgeführt werden. Weitere Infos hierzu sowie die passenden Ansprechpartner für die Meldung von Änderungen an bestehenden Erzeugungsanlagen finden Sie unter: Bestandsanlagen
Bin ich verpflichtet, meine steckerfertige Mini-PV-Anlage oder Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden?
Ob nun Stecker- oder Mini-Solaranlage, Balkonkraftwerk oder „Plug and Play“ – auch kleinere Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme bzw. Einspeisung bei uns angemeldet werden. Weitere Infos finden Sie unter: Balkonkraftwerk
Was muss ich für das Einspeisen von Strom bei einer Mini-PV-Anlage bzw. einem Balkonkraftwerk beachten?
Vor Beginn der Einspeisung in das Stromnetz müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden. Bei uns können Sie dies einfach online über das Netzportal machen. Oft ist vor der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auch ein Zählerwechsel erforderlich, da die alten Ferraris-Stromzähler für die Einspeisung nicht geeignet sind. In der Regel muss ein Zweirichtungszähler neu montiert werden, der die Stromflüsse richtig erfassen kann. Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme ist zudem eine Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Weitere Infos finden Sie auch unter: Balkonkraftwerk
Ich speise mit meiner PV-Anlage keinen Strom ins Netz ein. Muss ich die Anlage trotzdem registrieren?
Jede Erzeugungsanlage, die an das Verteilnetz angeschlossen wird, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Unabhängig davon, ob eine Einspeisung stattfindet oder nicht. Lediglich „Inselanlagen“ ohne Anschluss an das öffentliche Netz sind von einer Anmeldung ausgenommen.