Leitungs-Freischnitt.

Freischneiden von Freileitungen auf Grundstücken in unserem Netzgebiet.

Als regionaler Netzbetreiber müssen wir eine unterbrechungsfreie Energieversorgung sicherstellen und alle Maßnahmen ergreifen, um Schäden und Störungen am Stromnetz vorzubeugen. Dazu gehört auch der Rückschnitt von Bäumen, um den Mindestabstand zu den Freileitungen einzuhalten.

Unsere Mitarbeiter achten bei der regelmäßigen Inspektion der Stromnetze auf die Einhaltung der Abstände. Bei Mittelspannungsleitungen betragen diese drei Meter, bei Niederspannungsleitungen nur einen Meter. Sollten sich die Freileitungen auf Ihrem Grundstück befinden, beraten wir Sie hierzu gerne und führen auch die notwendigen Freischneidearbeiten durch. Somit vermeiden wir, dass Äste zu nah an die Leitung wachsen und dadurch die Stromversorgung beeinträchtigen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region.

Alle notwendigen Maßnahmen werden selbstverständlich mit den Grund­stücks­eigen­tümern vor Ort abgestimmt.

Das Freischneiden – alle wichtigen Informationen im Überblick:

  • Die Ausästungsarbeiten werden kostenfrei durch uns oder unsere qualifizierten Dienstleister durchgeführt.
  • Den Mitarbeitern der ovag Netz GmbH muss für diese Arbeiten, der Zugang zum Grundstück ermöglicht werden.
  • Der Rückschnitt erfolgt je nach Wuchs der Bäume in regelmäßigen Abständen.
  • Die Rückschnittlänge berücksichtigt den Normabstand zuzüglich den zu erwartenden Wuchs bis zum nächsten Schnitt.
  • Die Entsorgung des Rückschnitts und der Holzabfälle übernimmt die ovag Netz GmbH kostenfrei.  

Wichtige Informationen für den Schadensfall: Wird der Netzbetreiber an der Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht, wie zuvor erläutert, gehindert, steht diesem gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn dadurch Personen zu Schaden kommen oder Schäden an seinen Anlagen und damit auch an elektrischen Anlagen Dritter durch Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung entstehen.

Rechtliche Hinweise zum Freischneiden von Stromleitungen.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen:

EnWG § 11 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen

„Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren…“

EnWG § 14

Den Betreibern von Elektrizitätsverteilnetzen obliegt die Systemverantwortung in ihrem Netzgebiet.

NAV § 12 Grundstücksbenutzung

„Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über ihre im Gebiet des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen.“

NAV § 16 Abs. 4

„Zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber gelten die §§ 7, 8, 12 … entsprechend.“

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