Bekanntmachungen der ovag Netz GmbH.

Bekanntmachung vom

Kundeninformation

Änderung der Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz GmbH zur „Niederspannungsanschlussverordnung - NAV" zum 01.04.2024

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

zum 01.04.2024 ändert die ovag Netz GmbH die Ergänzenden Bedingungen zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV).

Damit tragen wir den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung sind für Anlagen anzuwenden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind oder neu angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage.

Der vollständige Wortlaut unserer Ergänzenden Bedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.ovag-netz.de als PDF-Dokument zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ovag Netz GmbH

Die Geschäftsführung

Bekanntmachung vom

Anforderung der Berichte gem. § 14 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz

Gemäß § 14 Abs. 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, auf Verlangen der Regulierungsbehörde innerhalb von zwei Monaten einen Netzzustands- und Netzausbauplanungsbericht (für alle von Ihnen betriebenen Netzebenen) zu erstellen und ihr diesen vorzulegen.

Bekanntmachung vom

Ca. 3000 Kunden des Stromanbieters Stromio wurden zur Ersatzversorgung angemeldet.

Am 21.12.2021 wurde der Bilanzkreisvertrag des Stromanbieters Stromio GmbH durch den Übertragungsnetzbetreiber TenneT zum 21.12.2021 24:00 Uhr gekündigt. Dadurch ist es Stromio ab dem 22.12.2021 nicht mehr möglich Kunden im Netzgebiet der ovag Netz GmbH mit Strom zu versorgen. Entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes haben wir alle betroffenen Abnahmestellen beim zuständigen Grund- und Ersatzversorger zur Ersatzversorgung ab 22.12.2021, 00:00 Uhr angemeldet und die Kunden angeschrieben.

Den für Ihren Wohnort zuständigen Grund- und Ersatzversorger finden Sie hier.

Sie erhalten in den nächsten Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben des zuständigen Grund- und Ersatzversorgers.

Bitte sehen Sie bis zum Erhalt des zuvor genannten Schreibens von Rückfragen ab. Höchstvorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir keinerlei Rechtsberatung zu vertraglichen Beziehungen durchführen können.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, uns zeitnah nach Erhalt dieser Nachricht einen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Webangebot.

Bekanntmachung vom

Mögliche Einspeisebeschränkungen im nördlichen Netzbereich der ovag Netz GmbH für den Zeitraum 11/2021 bis 03/2022 aufgrund von betriebsnotwendigen Arbeiten im 110-kV-Netz

Im Zuge des Autobahnausbaus BAB A49 im Bereich Homberg/Ohm - Neustadt - Schwalmstadt werden durch die Avacon Netz GmbH betriebsnotwendige Arbeiten in deren 110-kV-Netz durchgeführt. Die Arbeiten sind für den Zeitraum 04.11.2021 bis 31.03.2022 geplant. Bedingt durch diese Arbeiten sowie dem Einsatz von Provisorien kann es zu temporären Einspeisebeschränkungen im nördlichen Netz der ovag Netz GmbH (Umspannwerke Alsfeld, Crainfeld, Grünberg, Lauterbach, Ohmtal, Schotten und Ulrichstein) kommen. Sofern solche Einspeisebeschränkungen erforderlich werden, ist eine entsprechende Benachrichtigung der betroffenen Anlagenbetreiber im Vorfeld vorgesehen.

Die Veröffentlichung einer Liste der im Auftrag des anfordernden Netzbetreibers Avacon Netz GmbH durchgeführten Einspeisemanagementmaßnahmen ist vorgesehen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leitstelle 06031-82 1600

Aktualisiert am 27.09.2021

Bekanntmachung vom

Neufeststellung Grundversorger

Durch heutige Mitteilung hat uns der Grundversorger, bisher ovag Energie AG, Hanauer Straße 9 -13, 61169 Friedberg darüber informiert, dass mit Rückwirkung zum 01.01.2019 durch Verschmelzung eine Rechtsnachfolge nach § 20 Abs. 1 Umwandlungsgesetz durch die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG, Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg stattgefunden hat.

Die in dieser Folge heute durchgeführte Neufeststellung des Grundversorgers für unser Netzgebiet finden Sie hier.

Bekanntmachung vom

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der ovag Netz GmbH

Die ovag Netz GmbH gibt gemäß §§ 4 Abs. 3 i.V.m. 20 NAV, § 19 EnWG bekannt, dass die nachfolgenden Technischen Anschlussbedingungen mit Wirkung zum 01.05.2019 in Kraft treten:

  • Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 – für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (BDEW)
  • Ergänzende Bedingungen zur Technischen Anschlussbedingung TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschlüsse und Anschlussnutzung im Niederspannungsnetz (AGB-NS)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Auftrag zur Herstellung eines Netzanschlusses bzw. Netzanschlussänderung (AGB-HA)

Die nachfolgenden technischen Regelwerke des VDE sind am 01.11.2018 bzw. 01.04.2019 in Kraft getreten:

  • Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannungsnetz) AR-N 4100 (2019/04/01)
  • Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz AR-N 4105 (2018/11/01)
  • Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) AR-N 4110 (2019/11/01)

Die Technischen Anschlussbedingungen und Ergänzungen:

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Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der ovag Netz GmbH

Mit Wirkung zum 27.04.2019 ändern wir unsere Bedingungen zum Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz der ovag Netz GmbH angeschlossen werden.

Ab dem 27.04.2019 gilt die VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ in Verbindung mit den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der ovag Netz GmbH „TAB Mittelspannung“ Ausgabe April 2019.

Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der ovag Netz GmbH (oN).

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Kundeninformation „Die Energieagenten Versorgungs-GmbH“

Kündigung des Netzzugangs Strom durch die ovag Netz AG:

Der Netzzugang zu unserem Stromverteilnetz für den Lieferanten Die Energieagenten Versorgungs-GmbH wurde zum (mit Ablauf des Tages) gekündigt.

Die Bundesnetzagentur wurde über den Entzug des Netzzugangs informiert. Die betroffenen Kunden erhalten ebenso eine Information.

Mit dem Entzug des Netzzugangs ist die Belieferung  von Stromkunden nach Ablauf des nicht mehr möglich. Der Lieferant erhält für seine Kunden eine Schlussrechnung zum .

Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem sichergestellt. Der zuständige Grundversorger, ovag Energie AG, wurde über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.

Bekanntmachung vom

Änderung gemäß § 19 EnWG

Die ovag Netz AG ändert mit Wirkung zum 01. Mai 2017 gemäß § 19 EnWG folgende Technische Vorschrift:

Bei Fragen zu den neuen „Technischen Vorschriften“ der ovag Netz AG erreichen Sie uns telefonisch unter 06031 82-1055.

Bekanntmachung vom

Preisblatt Ergänzende Bedingungen 2016

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz AG für Netzanschlüsse im Niederspannungsnetz (Netzebene 7), gültig ab 01.01.2016

Bekanntmachung vom

Netzübernahme nach § 25 Abs. 2 NAV: Nidderau

Entsprechend § 25 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geben wir bekannt, dass die ovag Netz AG ab dem 01.01.2016 für die Ortsteile 61130 Nidderau-Eichen, -Erbstadt, -Ostheim und -Windecken als Netzbetreiber in die Rechte und Pflichten des bisherigen Netzbetreibers EnergieNetz Mitte GmbH eintritt.

Damit ist die ovag Netz AG ab 01.01.2016 Netzbetreiber für die gesamte Stadt Nidderau.

Bekanntmachung vom

Netzübernahme nach § 25 Abs. 2 NAV: Alsfeld

Entsprechend § 25 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geben wir bekannt,dass die ovag Netz AG ab dem 01.01.2016 für die Ortsteile 36304 Alsfeld-Berfa, -Elbenrod, -Hattendorf und -Lingelbach als Netzbetreiber in die Rechte und Pflichten des bisherigen Netzbetreibers EnergieNetz Mitte GmbH eintritt.

Damit ist die ovag Netz AG ab 01.01.2016 Netzbetreiber für die gesamte Stadt Alsfeld.

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Netzübernahme nach § 25 Abs. 2 NAV: Grebenau

Entsprechend § 25 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geben wir bekannt,dass die ovag Netz AG ab dem 01.01.2016 für die Ortsteile 36323 Grebenau-Bieben, -Merlos und -Wallersdorf als Netzbetreiber in die Rechte und Pflichten des bisherigen Netzbetreibers EnergieNetz Mitte GmbH eintritt.

Damit ist die ovag Netz AG ab 01.01.2016 Netzbetreiber für die gesamte Stadt Grebenau.

Bekanntmachung vom

Bekanntmachung Netzübernahme

Ab 01.01.2016 übernimmt die ovag Netz AG in folgenden Ortsteilen den Netzbetrieb mit allen Rechten und Pflichten von der EnergieNetz Mitte GmbH:

  • Alsfeld: Berfa, Elbenrod, Hattendorf, Lingelbach
  • Grebenau: Bieben, Merlos, Wallersdorf
  • Nidderau: Erbstadt, Eichen, Ostheim, Windecken

Somit ist die ovag Netz AG in allen Netzfragen Ansprechpartnerin für die Bürger und für die Unternehmen in Grebenau, Alsfeld und Nidderau. Sei es zum Beispiel bei Fragen zum Haus- oder Gewerbeanschluss, zum Baustrom, zur Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien, bei Störungen oder für Planauskünfte. Für Grebenau und Alsfeld wird der Netzbezirk in Alsfeld und für Nidderau der Netzbezirk Friedberg zuständig sein.

Der Wechsel des Netzbetreibers hat keinen Einfluss auf eine bestehende/zukünftige Strombelieferung und die freie Wahl eines Stromlieferanten. Weitere Informationen zu den Leistungen der ovag Netz AG erhalten Sie auf der Internetseite www.ovag-netz.de, telefonisch unter 06031 82-0 oder per E-Mail über netznutzung@ovag-netz.de

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Netzentgelte und Ergänzende Bedingungen

Veröffentlichung der Ergänzenden Bedingungen und dem Preisblatt der ovag Netz AG mit Wirkung ab dem 01.01.2015:

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Änderung Technischer Vorschriften

Die ovag Netz AG ändert mit Wirkung zum 1. August 2014 gemäß § 19 EnWG folgende Technische Vorschriften:

  • Ergänzungen der ovag Netz AG zu der Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und deren Ergänzungen.
  • Ergänzungen der ovag Netz AG zu der Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und deren Ergänzungen.

Bei Fragen zu den neuen „Technischen Vorschriften“ der ovag Netz AG erreichen Sie uns, unter Telefon 06031 82-1099.

Bekanntmachung vom

Ergänzenden Bedingungen - Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Die ovag Netz AG ändert mit Wirkung zum 1. April 2014 gemäß § 4 Abs. 3 NAV die Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV).

Bei Fragen zu den neuen „Ergänzende Bedingungen der ovag Netz AG“ und dem „Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz AG“ erreichen Sie uns, unter Telefon 06031 82-1099.

Weitere Informationen finden Sie unter Netzanschluss

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Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft

Im Rahmen der Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG (BNG) zwischen ovag Netz AG und Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG (BNG) zum 01.07.2013 ergeben sich folgende Änderungen:

  • Das Stromnetz der Stadt Butzbach befindet sich mit Ausnahme der Stadtteile Bodenrod und Maibach im Eigentum der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co.KG (BNG).
  • Der Netzbetrieb für die Stromnetze im Stadtgebiet Butzbach (Kernstadt) wird durch die ovag Netz AG als Betriebsführer geführt. Hier handelt die ovag Netz AG im Auftrag und im Namen der BNG.
  • In den Stadtteilen der Stadt Butzbach wurde das Stromnetz an die ovag Netz AG mit dem Betriebsführer ovag Netz AG verpachtet. Hier handelt die ovag Netz AG im eigenen Auftrag und im Namen der ovag Netz AG.

Bekanntmachung vom

Insolvenz der Flexstrom AG, Löwenzahn Energie GmbH und Optimal Grün GmbH

Sie konnten es der Presse entnehmen: die zuvor genannten Lieferanten haben am 12.04.2013 Insolvenz angemeldet. Trotz unserer Bemühungen zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses musste am 18.04.2013 um 23:59:59 Uhr der Netzzugang wegen der Kündigung des Bilanzkreises bei TenneT TSO GmbH beendet werden.

Die Bundesnetzagentur wird über unsere Schritte informiert.

Entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes haben wir alle Verbrauchsstellen der o. g. Lieferanten zum/ab 19.04.2013, 00:00 Uhr zur Ersatzversorgung angemeldet.

Sie erhalten in den nächsten Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben des zuständigen Grund- und Ersatzversorgers.

Bekanntmachung vom

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen der ovag Netz AG

Gemäß § 19 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBI. I S. 1970, 3621), das durch Artikel 1 u. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist und gemäß § 4 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“ vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3.9.2010 (BGBI. I S. 1261) geändert worden ist, zeigt die ovag Netz AG hiermit an, dass mit Wirkung zum 01.05.2013 die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007, Stand Juli 2007, Ausgabe 2011“ Gültigkeit im Netzgebiet der ovag Netz AG erlangen.

Die bisherigen Technischen Anschlussbedingungen der ovag Netz AG einschließlich der Ergänzung zur Technischen Richtlinie/Ergänzung zur TAB 2007 verlieren damit ihre Gültigkeit.

Die Regulierungsbehörde wurde entsprechend § 4 der Niederspannungsanschlussverordnung – NAV darüber informiert.

Diese Anzeige ist in den Tageszeitungen veröffentlicht worden.