Einspeisung.

Erzeugung: Ihr Strom in unserem Netz.

Sie möchten mit Ihrer Anlage aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Auf unserer Website haben wir relevante Infos zur Netzeinspeisung sowie weiterführende Links – auch zu den gesetzlichen Grundlagen – zusammengestellt. Sie erfahren, unter welchen technischen Voraussetzungen Sie Ihre Anlage bei uns anmelden können und welche Schritte bzw. Aufgaben von wem zu erledigen sind, damit einer erfolgreichen Inbetriebnahme und der Auszahlung Ihrer Vergütung nichts im Wege steht.

Je nach Anlagentyp und –größe unterscheidet sich bei uns der Anmeldeprozess derzeit noch etwas. Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Batteriespeicher können Sie direkt online über unser Netzportal anmelden. Passende Formulare und Ansprechpartner für die Anmeldung von Wind- oder Wasserkraftanlagen oder auch zur Mitteilung von Änderungen an Bestandsanlagen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Einspeisung.

Was muss ich beachten, wenn ich Strom ins Netz einspeisen möchte?

Die Anlagen zur Einspeisung müssen beim Netzbetreiber angemeldet und von diesem genehmigt werden. Dieser führt unter anderem eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie eine Prüfung auf Einhaltung der aktuellen Normen und Gesetze durch.

Für welche Erzeugungsanlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung benötigt?

Grundsätzlich für jede Erzeugungsanlage, da es bereits Gebiete gibt, in denen die Netzkapazität ausgeschöpft ist.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Netzeinspeisung und wo kann ich diese einsehen?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen aus regenerativen Energiequellen sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus diesen Anlagen. Regenerative Energiequellen im Sinne des EEG sind Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse.

Welche Einspeise-Anlagen müssen ins Marktstammdatenregister eingetragen werden?

Alle Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.marktstammdatenregister.de

Wie beantrage ich einen Netzanschluss für meine Einspeisung?

Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Batteriespeicher können Sie bequem über unser Netzportal anmelden.

Für die Anmeldung von Wind- oder Wasserkraftanlagen füllen Sie bitte das passende Formular aus:

Das ausgefüllte Formular senden Sie, bzw. Ihr Elektrofachbetrieb, dann mit den zugehörigen Dokumenten und Unterlagen einfach per E-Mail an:

Muss ich das Portal der ovag Netz nutzen, wenn ich Strom ins Netz einspeisen möchte?

Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir Ihnen die Anmeldung über unser Netzportal.

Sie können alternativ auch mit einem der folgenden Formulare Ihre Anlage per E-Mail oder Post anmelden.

Muss ich meine Erzeugungsanlage auch anmelden, wenn ich keinen Strom ins Netz einspeise?

Ja, jede Erzeugungsanlage, die an das Verteilnetz angeschlossen wird, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Unabhängig, ob eine Einspeisung stattfindet oder nicht. Lediglich „Insel-Anlagen“ ohne Anschluss an das öffentliche Netz sind von einer Anmeldung ausgenommen.