Gleichbehandlung.
Gleichbehandlung: Wir tun etwas dafür.
Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu veröffentlichen und der Bundesnetzagentur zu übersenden.
Der Bericht gibt Auskunft über die Anwendung des Gleichbehandlungsprogramms im Unternehmen in einem Geschäftsjahr.
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